Eine Bewerbung als Gastkünstler*in ist über unsere Ausschreibungen oder über einen Vorschlag eines Münchner Kooperationspartners möglich. Ausschreibungen werden regelmäßig auf unserer Homepage veröffentlicht. Vorschläge von Münchner Kooperationspartner*innen werden für das Jahr 2027 gerne entgegengenommen. Initiativbewerbungen werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt, z.B. im Falle von kurzfristigen Absagen anderer Künstler*innen.
Vorgeschlagene Künstler*innen müssen ihren Wohnsitz außerhalb Bayerns haben. Mit dem Aufenthalt als Gastkünstler*in ist ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.300,- € verbunden. Grundlage des Gastaufenthaltes in den Künstlerresidenzen der Landeshauptstadt München ist ein zwischen dieser und dem*der jeweiligen Gastkünstler*in geschlossener Überlassungs- und Stipendiumsvertrag (vgl. Mustervertrag AiR Ebenböckhaus und Mustervertrag AiR Villa Waldberta)